Bei der Fondsstrukturierung kommt es auf eine über die Laufzeit des Fonds verlässliche Planungsgrundlage in rechtlicher und vor allem steuerlicher Hinsicht an. Die Struktur ist so aufzusetzen, dass keine Probleme bei der Unterscheidung zwischen vermögensverwaltenden und gewerblich tätigen oder geprägten Fonds auftauchen. Im Einzelfall sind dabei insbesondere auch sogenannte Off-Shore, Luxemburg oder sonstigen alternativen Fondsmodelle zu berücksichtigen.
Ferner sind bei Fonds häufig bilanzielle und aufsichtsrechtliche Fragestellungen (aus verschiedenen nationalen Rechtsgebieten) abzuklären, um bestimmte Investorengruppen ansprechen zu können. Bei Publikumsfonds müssen weiterhin alle Aspekte der Vertriebsunterlagen wie Verkaufsprospekte in die Beratung mit einbezogen werden.